Grundlage einer jeden Vermietung sollte ein schriftlicher Mietvertrag sein. Dort müssen folgende Punkte aufgeführt sein:
Es empfiehlt sich eine Vertragsausarbeitung durch einen Anwalt, einem Makler oder einer Vermietagentur. Die Verträge dieser Dienstleister sind in der Regel immer auf dem neuesten Rechtsstand.
Die Auswahl seiner Mieter sollte man mit größter Sorgfalt machen, man gibt schließlich ein wertvolles Gut aus den Händen. Eine absolute Sicherheit gibt es dafür allerdings nie, es wird immer ein Restrisiko bestehen. Gerade wenn man nicht in der Nähe lebt, gibt man die Immobilie ungerne aus der Hand. Man weiß ja schließlich nicht, was vor Ort mit dem Eigentum passiert. In diesem Falle erweisen sich Mietagenturen oder auch Property Management Unternehmen als sehr hilfreich. Sie suchen unter Umständen die Mieter aus, schauen nach dem Rechten, kümmern sich um Handwerker, usw.. Und je nach Schadensregulierung oder besser -vermeidung, rechnet sich diese Ausgabe schnell.
Die Dauer des Mietverhältnisses regelt das spanische Mietrecht LAU ( Ley de Arrenamiento Urbanos). Die Mietdauer kann von beiden Mietparteien nach Absprache festgelegt werden. Ein Vertrag der kürzer als fünf Jahre ist, verlängert sich vom Fälligkeitsdatum automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung des Mietvertrages ist in diesen fünf Jahren nur seitens des Mieters möglich. Diese muss 30 Tage vor Vertrags oder -verlängerungsende vom Mieter beim Vermieter eingereicht werden.